Der Wassercent – warum die Verbände und Versorger die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) kritisieren
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Liebe Leserinnen und Leser,

heute wird es wieder politisch auf dem Wasser-Info-Blog. Aber keine Angst – wir bleiben unseren altbekannten Grundsätzen treu und tun unser Bestes, um das Thema, um das es heute gehen soll, so verständlich und unterhaltsam wie möglich unter die Leute zu bringen.

Allerdings hängt beim Thema Wassercent die Latte recht hoch. Der Wassercent beschäftigt seit einer ganzen Zeit Politik, Medien und alle, die mit Wasser zu tun haben. Aber was ist das eigentlich genau, der „Wassercent“? Und warum gibt es Kritik aus den Reihen der wasseraffinen Interessensgruppen? „Wassercent“ klingt doch eigentlich erst mal ganz harmlos. Ein Cent mehr für Wasser – was ist das schon?

Hinter dem harmlosen Begriff „Wassercent“ steckt das sogenannte „Wasserentnahmeentgelt“, eine Gebühr, die zukünftig auf die, wie der Name schon sagt, Entnahme von Grundwasser anfallen soll. So sieht es jedenfalls ein Gesetzentwurf vor, der dieser Tage dem Bayerischen Landtag als Drucksache zur Abstimmung vorliegt.  Das Bayerische Wassergesetz gibt es zwar schon lange, aber nun soll es überarbeitet werden. Und obwohl dieses Gesetz den Umgang mit unserem wichtigsten Lebensmittel regelt, soll diese Neufassung, also die „Novelle des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)“, nun in einem verkürzten parlamentarischen Verfahren ohne angemessene Beratung im Schnelldurchlauf durch den Landtag gebracht werden. Das kritisieren die Verbände scharf. Noch deutlicher ist die Kritik aber bei den Ausnahmen von der Entrichtung des Wassercents, die das neue Gesetz an vielen Stellen vorsieht.

In einem Schreiben vom 18.11.2025 das von allen bayerischen Spitzenverbänden gemeinsam verfasst und unterschrieben wurde, heißt es gleich in der Überschrift: „Bayerisches Wassergesetz und Wassercent – Kommunen und Wasserversorger kritisieren Verfahren und weitgehende Ausnahmen für Bewässerung“.

Die Kommunen und die Versorger kritisieren nicht den Wassercent an sich. Sollte es wirklich so sein, dass ALLE Entnehmer – also Bürgerinnen und Bürger, landwirtschaftliche Betriebe, Industriebetriebe, usw. – den Wassercent zahlen müssen und dann das Wasserentnahmeentgelt auch „zweckgebunden“ ausschließlich für den Schutz unseres Grundwassers verwendet wird, kann eigentlich jeder Versorger damit leben, den Wassercent zu bezahlen. Übrigens: Man spricht allenthalben vom WasserCENT – tatsächlich sind die Kosten für den Wassercent ein bisschen höher als 1 Cent. Der Preis pro Kubikmeter Wasser, also pro 1000 Liter, wird am Ende voraussichtlich etwas mehr als 10 Cent betragen – für einen Privathaushalt wären das durchschnittlich ungefähr 5 EUR pro Person pro Jahr. Also keine riesengroßen Beträge, die wirklich jeder und jede locker leisten kann.

Das Ungerechte ist nur im Moment, und das ist eben das, was von den Kommunen, Versorgern und Verbänden kritisiert wird, dass es laut Wassergesetz weitgehende Ausnahmen von der Wassercent-Pflicht geben soll. Sie fordern weiterhin einen gerechten, rechtssicheren und unbürokratischen Wassercent, wobei alle Wasserentnahmen genau zu erfassen und einzubeziehen sind. Die nun vorgelegten weitreichenden Ausnahmen führen zu Ungleichbehandlungen zwischen Bevölkerung, landwirtschaftlichen Betrieben und Wirtschaft. Die Bevölkerung zahlt den Wassercent nämlich ab dem ersten Kubikmeter. Im Gesetz vorgesehen ist auch ein Freibetrag, oder eher eine „Freimenge“. Jeder, der Wasser entnimmt, ist für die ersten 5000 Kubikmetern im Jahr nicht abgabepflichtig.

Jetzt wird es ein bisschen kompliziert: Der Versorger entnimmt die ersten 5000 Kubikmeter kostenfrei und muss dann ab dem 5001. Kubikmeter zahlen. Am Ende des Jahres kommt dann eine riesengroße Rechnung vom Freistaat Bayern über das jeweilige Landratsamt für die gesamte Menge des entnommenen Wassers des gesamten Jahres minus die ersten 5000 Kubikmeter. Diese große Rechnung fließt in die Gesamtberechnung des Wasserpreises mit ein. Und so zahlen die Privathaushalte ab dem ersten Kubikmeter.

Für andere Entnahmen gelten weitreichende teilweise komplette Befreiungen oder eben die Freigrenze von 5.000 m³. Die Verbände kritisieren insbesondere „die pauschale Ausnahme der Wasser- und Bodenverbände bei gleichzeitiger Ermöglichung des Zugriffs auf oberflächennahes Grundwasser für die Bewässerung.“ Den Ausnahmetatbestand für „Wasser- und Bodenverbände zum Zwecke der landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Bewässerung“ beim Wassercent bewerten die Verbände als eine klare Privilegierung einer bestimmten Branche und Rechtsform. Dies widerspricht laut ihrem Schreiben dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

Hinzu kommt, dass für diese gesamte Gesetzesnovelle einfach keinerlei Daten erhoben worden sind. Die Versorger und Verbände fordern schon lange, dass zuerst einfach jeder Entnehmer einen Zähler haben muss. Bestimmte (oft landwirtschaftliche) Betriebe, die bislang keinen Zähler hatten, dürfen ihre Mengen einfach schätzen (im Gesetzentwurf heißt das „durch eine Versicherung an Eides statt“). Ein Schelm, wer den Landwirtinnen und Landwirten unterstellt, sie würden sich dann möglicherweise unterhalb der Freigrenze schätzen. Und ganz im Ernst: Ohne Zähler ist das ja auch richtig schwierig.

Einen Zähler an jeder Grundwasserentnahmestelle in Bayern zu bauen, wäre übrigens ein absolut leistbarer Aufwand für den „Brunnenbetreiber“ – sowohl finanziell, als auch technisch.

Und dann – bevor man anfängt, ein Entnahmeentgelt festzulegen – könnte man ja einfach mal damit starten, Daten zu erheben. Wie man das bei einer wissenschaftlichen Herangehensweise machen würde. Einfach messen, Daten erheben, dokumentieren und dann anhand der erhobenen Daten weise Entscheidungen treffen.

Sehen Sie, wir haben Ihnen ja gesagt, es wird kurzweilig und unterhaltsam. Das Gesetz ist inzwischen gegen alle Bedenken der Fachwelt beschlossen – aber es werden bereits Verfassungsklagen dagegen erwägt. Es bleibt also spannend und Ihr Wasser-Info-Team wird Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

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