Seit Juni 2023 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie novelliert die alte Fassung aus 2001 unter Umsetzung von Regelungen der EU-Trinkwasserrichtlinie von 2020 in nationales Recht. Sie besagt im Kern, dass Trinkwasser, also das Wasser aus der Leitung, geeignet sein muss zum Trinken, zur Zubereitung von Essen, für die Körperhygiene, Wäschewaschen, und allgemein für „häusliche Zwecke“.
Laut Gesetz muss „Trinkwasser klar, farblos, geruchlos, kühl, geschmacklich einwandfrei und ohne jegliche gesundheitsschädigende Eigenschaften“ sein. Damit das auch wirklich immer und überall in ganz Deutschland der Fall sein kann, gibt es strenge Regeln, die die Wasserversorger einhalten müssen, und die genauestens kontrolliert werden.
Die meisten Regelungen der neuen Trinkwasserverordnung betreffen vor allem die Wasserversorger. Es werden verpflichtende Risikobewertungen und Risikomanagements für die komplette Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher vorgeschrieben, die dann auch durch die Gesundheitsämter geprüft werden. Es gibt neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan, und neue Qualitätsparameter bei verschiedenen Erregern und Stoffen. Es werden neue Begriffe eingeführt, und die Pflicht zum Austausch oder zur Stilllegung der letzten verbliebenen Bleirohrleitungen bis 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen ist ebenfalls darin enthalten.
Außerdem gibt es neue Informationspflichten der Betreiber. Das heißt, Sie können als Verbraucher jederzeit auf den Webseiten Ihrer Zweckverbände und Stadtwerke nachlesen, welche Stoffe in welcher Konzentration in Ihrem regionalen Trinkwasser enthalten sind. Falls diese Informationen (noch) nicht online verfügbar sind, können Sie auch bei Ihrem Versorger anrufen und nachfragen. Wir in der Wasserwirtschaft sind wirklich immer sehr nett, und allzeit bereit, unseren Abnehmern alle gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die neue Verordnung ist ein langer Gesetzestext mit sage und schreibe 71 Paragrafen und 7 Anlagen. Für Nicht-Fachmenschen unüberschaubar, für Fachleute der neue „State of the Art“, an den sie sich halten müssen.
Aber was ändert sich denn nun für die Verbraucher und Verbraucherinnen? Eine wichtige Änderung ist in der Chemie zu finden. Neben verschiedenen Stoffen wie Bisphenol A, Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren (HAA-5) und Microcystin-LR, einem Toxin von Cyanobakterien, werden zukünftig auch die sogenannten „PFAS“ überwacht. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend äußerst stabilen Verbindungen, die unter anderem für die Herstellung von Kosmetika, Kochgeschirr oder Textilien verwendet werden. Stoffe aus der PFAS-Gruppe bauen sich nur schwer ab, reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können zu gesundheitlichen Schäden führen. Gemeinsam mit anderen europäischen Behörden fordert das Umweltbundesamt eine europaweite Beschränkung dieser Gifte.
Dass nun mehr Stoffe überwacht werden, und auch bestimmte Grenzwerte noch weiter gesenkt worden sind, betrifft die Verbraucherinnen und Verbraucher ganz direkt, auch wenn man davon eigentlich erstmal nichts merkt – die Stoffe sind fast allesamt geruchs- und geschmacklos. Aber sie sind gesundheitsgefährdend und reichern sich in der gesamten Nahrungskette an. Man könnte also sagen, das Thema der „PFAS“ betrifft nicht nur die heutigen, sondern auch die nächsten Generationen. Deshalb ist es gut, dass es weiter in den Mittelpunkt gerückt wurde – sowohl bei den Wasserversorgern und Behörden, als auch in der öffentlichen Wahrnehmung.
Bemerkenswert bei der Trinkwasserverordnung ist auch, dass diese ausschließlich für Trinkwasser aus der Leitung gilt, nicht aber für Schwimm- und Badebeckenwasser, für Wasser, das zu medizinischen Zwecken (zum Beispiel bei der Medikamenten-Herstellung) verwendet wird, und auch nicht für „natürliches Mineralwasser“.
Was auch mit der neuen Trinkwasserverordnung beim Alten bleibt, ist, dass unser Trinkwasser in Deutschland durchweg gute bis sehr gute Qualität aufweist, und das am strengsten kontrollierte Lebensmittel überhaupt ist.