Arbeitsgemeinschaften der Bayerischen Wasserversorger zu konstruktiven Gesprächen über die Ausgestaltung des Wassercents mit den Landtagsfraktionen von CSU und Freie Wähler in München
Die Arbeitsgemeinschaften der bayerischen Wasserversorger konnten mit den beiden Regierungsfraktionen im bayerischen Landtag, CSU und Freie Wähler, Gespräche über die Einführung eines Wassercents führen. Bei diesem Termin konnten ihre Vorstellungen über den Verwendungszweck des Wassercents übermittelt werden. Ebenso wie aus ihrer Sicht beim Bürger und Verbraucher die Einführung dieses Cents mit einer gewissen Akzeptanz begründbar wäre.
Die Arbeitsgemeinschaften der bayerischen Wasserversorger vertreten ca. 700 Versorgungsunternehmen, insbesondere im ländlichen Bereich der kleinstrukturierten bayerischen Wasserversorger. Mitglieder sind Zweckverbände, Städte, Märkte und Gemeinden.
Die bayerischen Wasserversorger sehen sich täglich mit Fragen zur bayerischen Gewässergüte, zu gesetzlichen Änderungen, zu allgemein anerkannten Regeln der Technik oder zum voranschreitenden Klimawandel konfrontiert.
Hieraus haben sie den Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen ihre Auffassung übermittelt, was oberste Prämisse aller Handlungen sein muss:
„Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung ist nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe, sondern auch einer der Schwerpunkte der Umweltpolitik.
Die Lösung der wasserwirtschaftlichen Probleme ist sowohl für die Industriegesellschaft als auch für unser ganzes Menschsein eine Existenzfrage.
Aus der Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen müssen wir mit Naturgütern, die unwiederbringlich verloren gehen können, sorgsam umgehen“.
Auf das Wasser bezogen heißt das, dass die Flächennutzung sinnvoll und einem gesunden Wasserhaushalt dienlich zu gestalten ist.
Den Landverbrauch zu verringern und die Bodenverdichtung zu vermindern erhöht die Grundwasserneubildung.
Grundwasservorkommen sind unersetzlich. Nur grundwasserschonende Landbewirtschaftung führt zu einem nie versiegenden Wasserspeicher.
Viele unserer Wasserversorger tätigen größte Anstrengungen um ihren Bürgern ein reines, qualitativ hochwertiges, allen Parametern der Trinkwasserverordnung entsprechendes Lebensmittel „Trinkwasser“ über ihre Hausentnahmestellen liefern zu können.
Der Trinkwasserschutz ist für uns deshalb alternativlos, um schöpfungsbewahrend, ressourcenschonend und generationsgerecht tätig sein zu können. Mit unserem Tun und Handeln wollen wir nachfolgenden Generationen ausreichende Lebensgrundlagen hinterlassen.
Bei all dem Mühen und Bemühen bleiben trotzdem bei Betrachtung der bayerischen Gewässergüte Fragen, die zu betrachten sind.
Wo sind denn die über Jahrzehnte vorhandenen Belastungen des Trinkwassers mit Nitrat und Pflanzenschutzmittel ursächlich hergekommen?
Wieso haben wir Probleme mit der Gesundheit unserer Böden oder dem Humusaufbau?
Wieso führen wir Wasserversorger mit dem Umweltministerium umfassende Diskussionen über das Tiefengrundwasser?
Wieso mussten etliche Wasserversorger ihre Förderanlagen in die tieferen Grundwasserstöcke verlegen? Doch nur, weil die oberen Grundwasserleiter zu stark belastet waren und noch sind.
Wieso brauchen wir in Bayern für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten zwischen 10 – 20 Jahre, um wirksamen Trinkwasserschutz aufzubauen?
Weitere Fragen lassen sich hier anführen, deren Antworten Ausführungen in fachlicher und sachlicher Art bedürfen und nicht einer emotionalen oder gar populistischen Abhandlung.
Zusammenfassend wohl, weil wir über viele Jahre nicht der Natur und Umwelt den notwendigen Stellenwert eingeräumt, die Ressourcen vielleicht zu wenig geschont und nicht generationengerecht gewirkt haben.
Deshalb sehen die Arbeitsgemeinschaften der sieben Regierungsbezirke die Einführung eines Wassercents, nur durch einen Verwendungszweck, der bei den allermeisten Bürgern Verständnis erwarten lässt, umsetzbar.
Dieser Verwendungszweck kann eben nur die Verbesserung des Trinkwasserschutzes mit all seinen Facetten sein. Hier war das bisherige Handeln, wie die Zustandsberichte unserer Gewässer und Böden erkennen lassen, defizitär.
Neue und umfassendere Ansätze beim Trinkwasserschutz sollten eben durch einen starken gemeinsamen Schulterschluss zwischen der Regierungskoalition, den betroffenen Ministerien und Ministern und den Wasserversorgern erfolgen. Hier wäre der geplante Wassercent sinnvoll eingesetzt und entspräche vollumfänglich den Überlegungen des Koalitionsvertrages.
Wir sehen sonst die Gefahr, dass durch Populismus nur politische Ränder gestärkt werden.
Konkret sehen wir für die Vermittelbarkeit eines Wassercents beim Bürger folgende einzuhaltende Grundsätze:
- Im Interesse eines modern organisierten Staates, um bei weiter fortschreitenden klimatischen Veränderungen regulierend tätig werden zu können, müssen alle Entnahmen (auch Landwirtschaft, Industrie, gewerbliche Bewässerungen usw.) registriert, gemessen und kontrolliert werden.
Die Wasserversorger müssen seit Jahrzehnten jeden Kubikmeter erfassen, den sie entnommen, verkauft, der ihnen verlustig gegangen ist, oder den sie für Zwecke ihres Anlagenunterhalts oder Löschwasserbedarfs gebraucht haben.
Dies ist mit der vorhandenen Technik (Funkablesung – Digitalisierung usw.) mit geringem finanziellen Aufwand zeitnah von jedem umsetzbar.
- Die Mittelverwendung erfolgt zweckgebunden für den vorsorgenden Wasserschutz. Hier haben die Arbeitsgemeinschaften Umsetzungsvorschläge eingebracht, die wenig Bürokratie und wenig Verwaltungsaufwand zur Folge haben werden.
Gerade beim Trinkwasserschutz kommt den Landwirten eine enorme Bedeutung zu. Diese Schlüsselrolle der Landwirtschaft beim Trinkwasserschutz kann nur in Partnerschaft zwischen Landwirten und Wasserversorgern umgesetzt werden. Für gemeinsame Kooperationen und Vereinbarungen wird die allergrößte Einnahmevolumina eines Wassercents als Ausgleich notwendig sein.
- Alle Entnehmer von Wasser, aus welchen Vorkommen auch immer, müssen an einer solchen Abgabe beteiligt werden. Das verhindert, dass sich Gesellschaftsgruppen und Interessengruppen gegeneinander aufbringen oder gar bekämpfen.
- Mit den vereinnahmten Mittel eines Wassercents sollen keine Förderungen von Infrastrukturmaßnahmen erfolgen. Eine Verquickung mit Mittel der Förderrichtlinie RzWas lehnen wir ab. Die RzWas ist Teil des Finanzausgleichs, mit der Härtefälle ausgeglichen werden, um einen kleinen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern erbringen zu können.
Bei Betrachtung von unterschiedlichen Wasserpreisen in Bayern (1,– € bis 6,20 € pro Kubikmeter), von extrem abweichenden Tiefbaupreisen aufgrund unterschiedlichster Untergrundverhältnisse und verspätet ausbezahlter Förderansprüche ist hier vielleicht noch mehr Handlung und noch mehr Mittelbereitstellung seitens des Staates gefragt.
- Das Projekt „Bayerische Wasserzukunft 2050“ ist unter Umständen zu umfassend und teilweise mit fehlender Umsetzungsrealität bestückt.
Mit gezielten strategischen Überlegungen unter der gesetzlichen Vorgabe „Wohnortnahe Trinkwasserversorgung“ kann unter Umständen ebenso effiziente Klimaresilienz, Versorgungssicherheit und regionale Mengenknappheit bewältigt werden.
Hierzu sollte sich der Freistaat Bayern Gedanken machen, ob man nicht eine staatliche Förderkulisse „Verbundleitungsbau“ ins Leben ruft, die sicherlich nicht die Milliardenkosten wie für die Umsetzung des Projektes „Bayerische Wasserzukunft 2050“ verursacht.
Unsere gewonnenen Eindrücke von den Gesprächen mit den beiden Regierungsparteien nähren unsere Hoffnung, dass im Sinne unserer Forderungen und Vorschläge in gemeinsamer Verantwortung mit der Einführung eines Wassercents für unser Überlebensmittel Nr. 1 die Wasserzukunft in Bayern neu beschritten wird.
Für die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Wasserversorger und für die Teilnehmer an den Gesprächen mit den Regierungsfraktionen:
Wolfgang Haberger für Oberbayern
Ludwig Sigl und Franz Herrler für Niederbayern/Oberpfalz
Bernd Hauber für Schwaben
Hans Hümmer u. Christof Lautner für Ober-, Unter- und Mittelfranken
Gez. Hans Hümmer
Anlage:
Vorschlag zur Verwendung des Wassercents
Die Einnahmen aus dem Wassercent dienen primär dazu, die Wasserversorgungsunternehmen in ihren Bemühungen zur Reinhaltung des Trinkwassers zu unterstützen.
Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen betrifft dies insbesondere die Vermeidung von Belastungen mit Keimen, Nitrat und Pflanzenschutzmittelrückständen.
Hierzu wurden in Bayern in vielen Fällen bereits an die örtliche Situation angepasste Kooperationsvereinbarungen in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden ausgearbeitet und mit den beteiligten Landwirten abgeschlossen.
Diese ergebniskontrollierten Kooperationsprojekte könnten modellhaft dazu dienen, diese in Bayern flächig anzuwenden.
Die Wasserversorgungsunternehmen können daher die im Rahmen solcher Kooperationen anfallende Kosten geltend machen, wenn der verantwortlichen Stelle ein aussagekräftiger Jahresbericht vorgelegt wird und wenn die beigefügten Leistungsnachweise und Auszahlungsbelege den Vorgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung sachlich und rechnerisch entsprechen.
Dies gilt unabhängig davon, ob das Wasserversorgungsunternehmen die Leistungen selbst erbracht oder ein geeignetes Fachbüro damit beauftragt hat.
Das Umweltministerium sollte als „verantwortliche Stelle“ fungieren.
Was unter „aussagekräftigem Jahresbericht“ zu verstehen ist, sollte noch im Einvernehmen mit der Wasserwirtschaftsverwaltung präzisiert werden. Als Grundlage können z. B. auch die Inhalte des Jahresberichtes gelten, die qualifizierte Fachbüros für deren Auftraggeber erstellen.
Wie unter Umständen die Landwirtschaftsverwaltung in die Prüfung einbezogen werden kann, muss organisatorisch abgeklärt werden.